Der Bauunternehmer oder Handwerker teilt dem Bauherrn mündlich, oder schriftlich mit, dass die Bauleistung fertiggestellt und eine Abnahme möglich ist. Dies nennt man ausdrückliche Abnahmeaufforderung. Nun muss innerhalb von 12 Werktagen die Abnahme erfolgen, oder ein Termin hierfür vereinbart werden. Wird die Frist überschritten, gilt die Bauleistung als abgenommen und man spricht von einer fiktiven, oder stillschweigenden Abnahme.