Bauherren Maßabweichungen

 Im Beton- und Stahlbetonbau dürfen Maße nur um bestimmte Grenzwerte von den Nennmaßen abweichen. Dies ist festgelegt in DIN 18202:2013-04.

Sie gilt für Bauwerke und deren Teile. Höhenversätze zwischen benachbarten Bauteilen (z. B. Stoßstellen von Filigrandecken, von Bodenbelägen oder von Wandbekleidungen) werden vom Anwendungsbereich nicht erfasst. Diese sind gesondert zu regeln.

Grenzwertabweichung in [mm] bei Nennmaßen in [m]
Bezug
bis 1
über 1 bis 3
über 3 bis 6
über 6 bis 15
über 15 bis 30
über 30

Maße im Grundriss,

z.B. Längen, Breiten, Achs- und Rastermaße
±10±12±16±20±24±30

Maße im Aufriss,

z.B. Geschosshöhen, Podesthöhen, Abstände von Aufstandsflächen und Konsolen
±10±16±16±20±30±30

Lichte Maße im Grundriss,

z.B. Maße zwischen Stützen, Pfeilern usw.
±12±16±20±24±30-

Lichte Maße im Aufriss,

z.B. unter Decken und Unterzügen
±16±20±20±30--

Öffnungen,

z.B. für Fenster, Außentüren und Einbauelemente
±10±12±16---

Öffnungen wie vor,

jedoch mit oberflächenfertigen Leibungen
±8±10±12---