Baustellen Abmeldung von Baustellen

Nach Beendigung von meldepflichtigen Betonarbeiten (ÜK 2 + ÜK3) ist die Baustelle beim zuständigen Überwacher abzumelden.

Diese Abmeldung wird in der Regel durch die ständige Betonprüfstelle des Unternehmens vorgenommen.

Alle Prüfergebnisse sind chronologisch und nach Betonsorten geordnet in Listen einzutragen und auszuwerten. Betoniertagebücher und Sortenverzeichnisse sind beizufügen.

Auch längere Unterbrechungen sowie der Wiederbeginn der Betonarbeiten sind der überwachenden Stelle an zu zeigen.