Sonstige Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung regelt die Verwendbarkeit eines "nicht geregelten Bauprodukts" oder einer "nicht geregelten Bauart". Die Zulassung wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt. Sie hat i.d.R. eine Gültigkeit von 5 Jahren und kann verlängert werden. Diese Zulassung begründet die Verwendbarkeit des Produktes / Gegenstandes gemäß der Landesbauortnung. Die zugelassenen Bauprodukte sind nicht durch eine deutsche Norm geregelt.

Bei Verwendung von Bauprodukten oder Bauarten mit abZ ist der Zulassungsbescheid zu beachten und muß auf der Baustelle vorliegen.