Als Abfangung bezeichnet man die Sicherung von Baugruben. Zur Baugrubensicherung werden beispielsweise Gräben, Spritzbetonschichten, Berliner Verbau, Spundwände, oder Bohrpfahlwände eingesetzt. Bei Gräben ist der Böschungswinkel einzuhalten. Bei Sand, Kies, oder anderen nichtbindigen Böden, darf der Böschungswinkel z.B. höchstens 45° betragen, während es bei Fels 80° sein dürfen