Als Aufmaß bezeichnet man die mit Maßen versehene zeichnerische Darstellung der Bauleistungen vor Beginn der Arbeiten zwecks Erstellung des Leistungsverzeichnisses (LV) bzw. nach Abschluss der Arbeiten zwecks Abrechnung. In diesem Falle bildet das Aufmaß, bei dem Fläche, Länge oder Volumen der Bauleistung ermittelt wird, die Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Handwerklichen Leistungen. Das Aufmaß erfolgt nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und dem Leistungsverzeichnis (LV). Eine Abrechnung, die auf einem Aufmaß beruht, kann für den Laien schwer nachvollziehbar sein, da z.B. bei Malerleistungen Fensteröffnungen je nach Größe nicht berücksichtigt oder aber rechnerisch abgezogen werden.