Um ein Bauteil aus Beton herzustellen, ist eine Schalung erforderlich. Ist der Beton ausreichend erhärtet, wird das Bauteil ausgeschaltet, d.h. die Schalung wird entfernt. Das Bauteil darf erst ausgerüstet oder ausgeschaltetwerden, wenn der Beton alle Lasten aufnehmen kann die aus Eigengewicht, Verkehrslast und Belastung (Steinstapel, Mauergerüst usw.) zum Zeitpunkt des Ausschalens auf das Bauwerk einwirken. Tritt während des Erhärtens Frost (Temperaturen unter +5 °C) ein, müssen die Ausschalfristen mindestens um die Frostdauer verlängert werden. Um Zweifel auszuschließen, kann eine Erhärtungsprüfung durchgeführt werden. Hilfsstützen müssen stehen bleiben, um Schäden durch zu große Durchbiegung, Risse, oder Einsturz zu vermeiden. Solche Hilfsstützen sollten höchstens einen Abstand von vier Metern besitzen