Baustellen sind durch Aushang des Baustellenschildes zu kennzeichnen.
ÜK2 / ÜK3 Baustellen müssen außerdem eine Kennzeichnung unter Angabe der Überwachungsstelle und Hinweis auf DIN 1045-3 / DIN EN 13670 aufweisen.
Baustellen sind durch Aushang des Baustellenschildes zu kennzeichnen.
ÜK2 / ÜK3 Baustellen müssen außerdem eine Kennzeichnung unter Angabe der Überwachungsstelle und Hinweis auf DIN 1045-3 / DIN EN 13670 aufweisen.