Jede Baustelle muß dauerhaft und von der Strasse her gut sichtbar mit einem Baustellenschild gekennzeichnet sein. Dieses muß folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Bauvorhabens, - Namen und Anschrift des Architekten bzw. Entwurfsverfassers, - Namen und Anschrift des Bauleiters und des Unternehmers für den Rohbau.