Jeder Bauleiter oder Bauunternehmer muss für jedes Bauwerk ein Bautagebuch führen. Dies ist die schriftliche Dokumentation des Bauablaufs. In das Bautagebuch sind alle wesentlichen Vorgänge bei der Bauwerkserrichtung aufzunehmen, die von Bedeutung sein können, (z.B Arbeitsbedingungen auf der Baustelle, Witterung, Beanstandungen, Beurteilungen von Lieferungen.) Ein Doppel des Bautagebuchs ist dem Vertreter des Auftraggebers auszuhändigen. Auf Verlangen ist das Bautagebuch der behördlichen Bauaufsicht vorzuzeigen.