Alle Artikel von A-Z Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Um nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eine Verunreinigung der Gewässer (auch Grundwasser) zu verhindern, wurde Anfang der 90er Jahre die DAFStb Richtlinie "Betonbauteile beim Umgang mit wassergefährdeten Stoffen" erlassen. Diese regelt die baulichen Voraussetzungen für Betonbauten ohne Oberflächenabdichtung.

Nach dieser Richtlinie müssen Betonbauten gegenüber möglichen Einwirkungen in der Regel 72 Stunden dicht sein. Ein Bauteil gilt als dicht, wenn es die Flüssigkeit während der Beaufschlagungsdauer unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabstandes nicht durchdringt.

Die Richtlinie unterscheidet man

  • flüssigkeitsdichten Beton (FD-Beton) und
  • flüssigkeitsdichten Beton nach Eindringprüfung (FDE-Beton)