Verfasser der Festlegung: Als Verfasser der Festlegung bezeichnet man Person(en] oder Stelle[n] die die Festlegung (auch einzelne zusätzliche Festlegungen) für den Frisch~ oder Festbeton aufstellt/aufstellen. z.B. Statiker, Planer, Ausschreibender, Besteller.
Besteller: Der Besteller ist die Person. welche die festgelegten Anforderungen an den Beton an den Betonhersteller weitergibt.
Hersteller: Hersteller im Sinne der Betonnormen ist eine Person oder Stelle, die den Frischbeton gemäß den Festlegungen des Verfassers der Festlegung und/oder des Verwenders herstellt.
Verwender: Verwender ist die Person oder Stelle. die Frischbeton zur Herstellung ein Bauwerks oder Bauteils verwendet.