DIN-Normen sind laut BGH Urteil vom 14.05.1998 "... keine Rechtsnormen, sondern private technische regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die Anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben." Es kann sogar vorkommen, dass eine Norm von einer großen Mehrheit der Fachwelt nicht anerkannt wird und womöglich als fehlerhaft angesehen wird.