Unter Erprobungsfläche versteht man im Bauwesen

die gesamte Ansichtsfläche

  • eines ausgewählten Bauteils des Bauwerks, an das keine vertragliche Sichtbetonanforderung gestellt wird, oder
  • eines gesondert hergestellten Bauteils,

an der die am Bau Beteiligten

  • zur Entwicklung und Absicherung des technischen Vorgehens oder
  • zur Abstimmung der geforderten Oberflächenbeschaffenheit

praktische Versuche vornehmen.