Unter Erprobungsfläche versteht man im Bauwesen
die gesamte Ansichtsfläche
- eines ausgewählten Bauteils des Bauwerks, an das keine vertragliche Sichtbetonanforderung gestellt wird, oder
- eines gesondert hergestellten Bauteils,
an der die am Bau Beteiligten
- zur Entwicklung und Absicherung des technischen Vorgehens oder
- zur Abstimmung der geforderten Oberflächenbeschaffenheit
praktische Versuche vornehmen.