Vor der Auslieferung und Verwendung des Beton ist festzustellen welche Zusammensetzung der Beton haben muß, damit die geforderten Eigenschaften z.B. Konsistenz, Luftporengehalt, Druckfestigkeit etc. sicher erreicht werden.
Hierzu ist unter Verwendung der vorgesehenen Ausgangsstoffe z.B. Zement, Gesteinskörnung, Zusatzstoff, Zusatzmittel usw. eine Erstprüfung durchzuführen.
Mit der Erstprüfung soll festgestellt werden ob eine vorgesehene Betonzusammensetzung, alle festgelegten Anforderungen an den Frischbeton und den Festbeton erfüllt.
Es muss ein Vorhaltemaß von 6 bis 12 N/mm² eingehalten werden. 6 N/mm² werden nur bei sehr genauen Herstellungen angenommen, im Tranportbeton haben sich Werte um die 8 N/mm² als üblich und sinnvoll bestätigt.
Wenn der Hersteller oder der Verfasser der Festlegung eine angemessene Betonzusammensetzung auf der Grundlage vorhandener Prüfergebnisse oder von Langzeiterfahrungen nachweisen kann, darf dieses als Alternative zu Erstprüfungenangesehen werden.