Als Feinanteil bezeichnet man die Anteile einer Gesteinskörnung, die durch das 0,063 mm Sieb hindurchgehen, also kleiner 0,063 mm sind. Die Bezeichnung ist sowohl in EN 12620 (Gesteonskörnung für Beton), als auch in EN 13139 (Gesteinskörnung für Mörtel) enthalten. Früher Bezeichnete man diese Anteile als "abschlämmbare Bestandteile".
In der Geologie spricht man von Schluff, oder schluffigen Anteilen, gröbere Anteile heißen Feinsand (0,063-0,2 mm), Mittelsand (0,2-0,63 mm), oder Grobsand (0,63-2 mm).
Feinanteile können die Betoneigenschaften nachteilig verändern. Der Gehalt an Feinanteilen wird durch den sogenannten Auswaschversuch nach EN 933-1 (Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteinskörnungen, Teil 1: Bestimmung der Korngrößenverteilung - Siebverfahren) bestimmt.
Bei feinen Gesteinskörnungen beträgt die Regelanforderung für den zulässigen Gehalt an Feinanteilen ≤ 3 Masse-% (f3), dies gilt sowohl für Beton als auch für Mörtel, die Normen EN 12620 und EN 13139 stimmen insoweit überein. Bei groben Gesteinskörnungen für Beton beträgt die Regelanforderung ≤ 1,5 Masse-% (f1,5).