Der Instandsetzungsplan ist sinngemäß ein Ausführungsplan, wie er für Neubauten üblich ist.
Diese Richtlinie definiert ihn spezieller: Er ist auf Basis des vom sachverständigen Planer erarbeiteten Instandsetzungskonzept aufzustellen. Dieses wiederum ergibt sich als Planungsleistung aus den Ermittlungen des Ist- und Sollzustandes des Bauwerkes. Der Instandsetzungsplan wird üblicherweise durch ein Leistungsverzeichnis ergänzt.