Der k-Wert Ansatz erlaubt es Zusatzstoffe des Typs II auf den Zementgehalt und den Wasser Zement Wert anzurechnen.

In diesem Fall wird der Begriff Wasserzementwert durch den Begriff äquivalenter Wasserzementwert ersetzt. K-Werte gibt es für Flugasche (0,4) und Silicastaub (1,0). In der Regel ist zu beachten, dass es eine Höchstwertbegrenzung gibt, diese beträgt F/z = 0,33 für Flugasche und s/z=0,11 für Silikastaub. Eine Anrechnung auf den Mindestzementgehalt ist je nach Expositionsklasse möglich.