Alle Artikel von A-Z leichtgewichtige organische Verunreinigung

Als leichtgewichtige organische Verunreinigung bezeichnet man z.B. Braunkohleeinschlüsse im Beton (außerdem können es Holz, Torf oder Blätter sein)

Die höchstzulässigen Anteile sind mit kleiner 0,5 Masseprozent für feine Gesteinskörnung (Sand) und 0,1 Masseprozent für grobe Gesteinskörnung festgelegt. Bei besonderen Anforderungen an die Betonoberfläche können diese Werte halbiert werden. Hierfür ist eine vertragliche Vereinbarung erforderlich.

Die Bestimmung der Anteile erfolgt nach DIN EN 1744-1