Das Leistungsverzeichnis ist der niedergeschriebene Wille eines Bauherrn, was er an Leistungen von dem Anbieter wünscht. Bei Betoninstandsetzungsarbeiten sollte das Leistungsverzeichnis auf der Basis einer umfassenden Bauwerksuntersuchung und Massenermittlung erstellt werden. Leistungsverzeichnisse sollten klar und deutlich formuliert sein, so dass jeder Unternehmer, der ein Angebot abgeben will, einen eindeutigen und verbindlichen Preis kalkulieren kann. Das ausgepreiste Leistungsverzeichnis wird bei Auftragserteilung dann bindend. Nachträgliche Änderungen oder Wünsche werden meist unter Zugrundelegung der ursprünglichen Kalkulation in Nachträgen erfasst. (Urkalkulation).

Bei öffentlichen (staatlichen) Aufträgen wird fast immer ein VOB Vertrag geschlossen.