Ein Mangel liegt in der Regel vor, wenn das Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Der Auftraggeber (Bauherr) bedient sich oft Bauspezialisten, um nach juristischen und technischen Gesichtspunkten ein Werk (Leistung) abnehmen zu lassen. Es geht dabei nicht um die einzelnen Arbeitsschritte, sondern um den Erfolg, z.B. Abdichtung eines Bauwerkes gegen drückendes Wasser (Mängelansprüche nach BGB bzw. VOB/B vor und nach der Abnahme).