sind Garagen, die alle folgende Bedingungen erfüllen d. h. die

  • unmittelbar ins freie führende unverschließbare Öffnungen mit einer Größe von insgesamt mindestens einem Drittel der Gesamtfläche der Umfassungswände aufweisen;
  • diese Öffnungen in mindestens zwei sich gegenüberliegenden und nicht mehr als 70 m voneinander entfernten Umfassungswänden haben und
  • einer ständigen freien Querlüftung unterliegen.