Dicke einer Beschichtungslage im frischen Zustand (Nass-Schichtdicke) bzw. nach Trocknung oder Härtung (Trockenschichtdicke). Es werden unterschieden:
Die Naßschichtdicke muß ein ausreichendes Vorhaltemaßaufweisen, damit die geforderte Trockenschicktdicke sicher eingehalten wird.
Schichtdicken der Trockenschicht:
- Mindestschichtdicke (dmin)
Sie ergibt sich aus den Anforderungen an die Funktionstüchtigkeit für ein bestimmtes Produkt. Sie wird in der Grundprüfung ermittelt. Maßgebend hierfür sind u. a. die geforderten CO2-Diffusionseigenschaften und ggf. die Rissüberbrückungseigenschaften.
- Maximalschichtdicke (dmax)
Sie ergibt sich aus den Anfprderungen an die Funktionstücktigkeit für ein bestimmtes Produkt. Sie wird in der Grundprüfung ermittelt. Maßgebend hierfür sind u. a. die geforderten H2O-Diffusionseigenschaften.
- Sollschichtdicke (dsoll)
Sie ist eine aufgrund von statistischen Annahmen ermittelte Schichtdickenvorgabe, die nach der Ausführung im Mittel auf der maßgeblichen Fläche mindestens erreicht werden muss, damit die Mindestschichtdicke (dmin) mit 95 %iger Sicherheit an keiner Stelle unterschritten wird. Maßgebend für den erforderlichen Schichtdickenzuschlag (dz), um den dsoll über dmin liegt, sind die Streuungen der gemessenen Schichtdicke und die Anzahl der durchgeführten Messungen.
- Mittlere Schichtdicke (d)
Sie ergibt sich als Mittelwert aller über die maßgebliche Fläche verteilten Einzelmessungen nach Aussonderung von echten Ausreißern. d darf dsoll nicht unter- und dmax nicht überschreiten.