Alle Artikel von A-Z selbstständiges Beweisverfahren

Das selbstständige Beweisverfahren (alte bezeichnung: Beweissicherungsverfahren) spielt im Baurecht immer dann eine Rolle, wenn ein gravierender Baumangel oder ein Bauschaden eingetreten sind und eine Mängelrüge keine Abhilfe geschaffen hat. Vor Gericht kann dann ein solches Verfahren beantragt werden, für das vom Gericht ein unabhängiger Sachverständiger bestellt wird. Dessen Gutachten spielt im Verlauf des anschließenden eine wichtige Rolle. Die Parteien können außerdem Parteigutachten einholen und dem Gericht vorlegen.