Gesteinskörnungen für z.B. Beton werden je nach maximaler Korngröße in so genannte Korngruppen eingeteilt. Diese werden durch die jeweilige Sieblinie des Korngemisches bestimmt. Die Sieblinie ergibt sich dabei durch Absieben, hierbei wird eine abgewogene Probemenge eines Gemisches über hintereinander liegenden Sieben unterschiedlicher Größe gesiebt. Der jeweilige durch das Sieb gefallene Anteil wird protokolliert und die prozentualen Anteile in einem Diagramm, der sogenannten Siebline, aufgetragen. Eine Sieblinie ist also eine graphische Darstellung der Kornzusammensetzung.

In der Norm sind für jedes Größtkorn (z.B. 8/16/32 mm) Bereiche vorgegeben, in denen die Sieblinie der Gesteinskörnung liegen soll. Sie sind durch die Grenzsieblinien A, B und C bestimmt. Außerdem werden Sieblinienbereiche angegeben, diese tragen die Nummerns 1-5.

  • 1 ist der grobkörnige Bereich unter der Sieblinie A
  • 2 ist die untere Grenzwertsieblinie für Ausfallkörnung
  • 3 Der Bereich zwischen den Sieblinien A und B bildet den "günstigen" Sieblinienbereich (feinteilärmer)
  • 4 Der Bereich zwischen den Sieblinien B und C bildet den "brauchbaren" Sieblinienbereich (feinteilreicher)

Im "brauchbaren" Bereich ist jedenfalls immer ein erhöhter Bindemittel (Zementleim) Bedarf festzustellen. Je weniger Grobkorn eine Gesteinskörnung enthält, desto leichter ist der damit hergestellte Beton zu verarbeiten; allerdings wird auch dem Bindemittel (Zementleim) Verbrauch wieder größer.

  • 5 ist der feinkörnige Bereich über der SIeblinie C

Wird auf einem Liederschein 3 angegeben so ist der Bereich zwischen A und B gemeint. Außerdem kann man SIeblinien über den Kennwert (Körnungsziffer, Durchgangssumme, Feinheitsziffer u.ä.) klassifizieren.