Unter Teilsicherheitsbeiwert versteht man im Bauwesen:
a) ... einer Einwirkung oder einer Beanspruchung: Beiwert, mit dem der repräsentative Wert einer Einwirkung oder einer Beanspruchung multipliziert wird, um den zugehörigen Bemessungswert zu ermitteln.
b) ... einer Baustoff-, Produktions- oder Bauteileigenschaft: Beiwert, durch den der charakteristische Wert einer Baustoff-, Produktions- oder Bauteileigenschaft diviviert wird, um den zugehörigen Bemessungswert zu ermitteln.