VOB hieß einst Verdingungs-Ordnung für Bauleistungen. Daher das Kürzel VOB: Heute heißt die VOB "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen". Die VOB ist unterteilt in VOB/A, VOB/B und VOB/C.
Der Teil A (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleitungen) der VOB ist unterteilt in vier Abschnitte:
1. Basisparagraphen
2. Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen nach der EG-Baukoordinierungsrichtlinie
3. Basisparagraphenmit zusaätzlichen Bestimmungen nach der EG-Sektorenrichtlinie
4. Vergabebestimmungen nach dr EG-Sektorenrichtlinie (VON/A-SKR)
In der VOB/B (Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) werden u.a. die Vergütung, Kündigungsfristen, Behinderungen usw. und deren Handhabung festgelegt.
Die VOB/C (Allgemeine Technische Vetragsbedingungen für das Bauwesen) sagt aus, welche technischen Regeln und Normen für Bauausführungen anzuwenden sind, auch was z.B. Nebenleistungen sind, oder was zur Hauptleistungen zählt. Dort ist auch festgelegt, wie welche Leistungen abzurechnen sind.