Ähnlich wie beim Bier gab es auch bei Zement ein Reinheitsgebot. Der 1877 gegründete „Verein deutscher Cement Fabrikanten“ im dem die Portlandzement Hersteller zusammengeschlossen waren, beschloss 1882 zur Abwehr der Konkurrenz durch die Hüttenzementhersteller ein Reinheitsgebot. Es wurde festgelegt, dass als Portlandzement nur ein Produkt benannt werden durfte, welches aus, bis zur Sinterung, gebrannten, natürlichen Rohstoffen bestand und maximal 2% andere Hauptbestandteile wie z.B. Hüttensand, gebrannte Tonschiefer, oder hydraulischen Kalk enthalten durfte. Dies wurde 1909 mit der Normung von Eisenportlandzement und 1917 mit der Normung von Hochofenzement hinfällig.