Bohrpfahlbeton ist nach DIN EN 1536 geregelt. In Deutschland gilt als ergänzende Festlegung die DIN SPEC 18140.

Zur Herstellung und in Bezug auf die Konsistenz sind die nachstehenden Tabellen zu berücksichtigen.

Zur Überwachung gelten grundsätzlich die Regelungen der DIN 1045-3, wobei abweichend auch für Beton der Überwachungsklasse 1 eine Probennahme und Druckfestigkeitsprüfung als WPK durchzuführen ist. Hiebei sind mindestens 3 Proben für höchstens 300 m³ oder 3 Betoniertage herzustellen.

Die Anmeldung beim Fremdüberwacher ist jedoch nur für Betone der Überwachungsklassen 2 und 3 durchzuführen.

Abweichend von DIN 1045-3:2008-08, Tabelle 4, wird Unterwasserbeton für Konstruktionen des Spezialtiefbaus nur dann in die Überwachungsklasse 2 eingeordnet, wenn zusätzlich mindestens eine der übrigen Bedingungen (z.B. Expositionsklasse) für Betone der Überwachungsklasse 2 zutrifft.

 

Konsistenz:

 

Ausbreitmaß [mm]Anwendungsbeispiele
470 bis 530
  • Betonieren im Trockenen
530 bis 590
  • Pumpbeton
  • mit Kontraktorrohren eingebrachter Unterwasserbeton
570 bis 630
  • im Kontraktorverfahren unter Stützflüssigkeit eingebrachter Beton

 

Anforderungen nach DIN EN 1536 und DIN SPEC 18140:

BetonkriteriumAnforderungen

Zementgehalt

Einbringen im Trockenen ≥ 325 kg/m³
Einbringen unter Wasser ≥ 375 kg/m³
Zement + Flugasche

Größtkorn 32 mm ≥ 350 kg/m³
Größtkorn 16 mm ≥ 400 kg/m³
Mindestzementgehalt bei Anrechnung von Flugasche

Größtkorn 32 mm ≥ 270 kg/m³
Größtkorn 16 mm ≥ 300 kg/m³
w/z bzw. w/(z+0,7) ≤ 0,60
Mehlkornanteil d < 0,125 mm (einschließlich Zement und Zusatzstoffe)Größtkorn d > 8 mm ≥ 400 kg/m³
Größtkorn d ≤ 8 mm ≥ 450 kg/m³