Bauherren planmäßige Wasserzugabe

Unter bestimmten, genau definierten Umständen darf auf der Baustelle dem Beton Wasser zugegeben werden. Sie muß planmäßig vorgesenehn sein und die fehlende , max. zugebbare Wassermenge auf dem Lieferschein vermerkt sein.

Wird planmäßig Wasser zugegeben, muß:

1. Die planmäßige Wasserzugabe und maximale zugebbare Wassermenge auf dem Lieferschein angegeben sein.

2. Die planmäßige Wasserzugabe im Verantwortungsbereich des Lieferanten erfolgen und sollte durch diesen beauftragt, bzw. durchgeführt, kontrolliert und verantwortet (Unterschrift auf dem Lieferschein) werden.

3. Der Fahrmischer muß mit einer geeigneten Wasserabmessvorrichtung ausgestattet sein

4. Der Beton ist ausreichend lange durchzumischen (wie bei Fließmittelzugabe)

5. Die Probenahme muß nach der Wasserzugabe aus dem durchmischten Beton erfolgen