Der Begriff Regelanforderung kommt aus der DIN EN 12620 "Gesetinskörnungen". Er betrifft die in der Regel von einer Korngruppe oder einem Korngemisch einzuhaltenden Anforderungn wie z.B.
- Überkorn und Unterkorn
- Kornform
- Muschelkalkgehalt
- Feinanteile
- leichtgewichtige organische Verunreinigungen
- Frost-Tau-Widerstand
- Chloride und säurelösliche Sulfate
Der Begriff Regelanforderung dient zur Abgrenzung zu den Begriffen "verminderte Anforderung" oder "erhöhte Anforderung".