Bauherren Regelanforderung -Gesteinskörnung-

Der Begriff Regelanforderung kommt aus der DIN EN 12620 "Gesetinskörnungen". Er betrifft die in der Regel von einer Korngruppe oder einem Korngemisch einzuhaltenden Anforderungn wie z.B.

  • Überkorn und Unterkorn
  • Kornform
  • Muschelkalkgehalt
  • Feinanteile
  • leichtgewichtige organische Verunreinigungen
  • Frost-Tau-Widerstand
  • Chloride und säurelösliche Sulfate

Der Begriff Regelanforderung dient zur Abgrenzung zu den Begriffen "verminderte Anforderung" oder "erhöhte Anforderung".