Bauherren Überwachung des Einbaus von Beton der ÜK2 und ÜK3 durch das Bauunternehmen

Das Bauunternehmen darf einer nicht unternehmenseigenen Prüfstelle die Prüfungsaufgaben durch schriftliche Vereinbarung übertragen.

Diese Vereinbarung muss mindestens eine Laufzeit von einem Jahr haben.

Der ständigen Betonprüfstelle können dabei nach Vereinbarung folgende Aufgaben übertragen werden:

  • Beratung des Bauunternehmens und der Baustellen
  • Durchführung der Prüfungen nach Anhang NB, soweit sie nicht durch das Personal der Baustelle durchgeführt werden
  • Überprüfung der Geräteausstattung der Baustellen nach Anhang NB vor Beginn der Betonarbeiten, laufende Überprüfung und Beratung bei Verarbeitung und Nachbehandlung des Betons. (Die Ergebnisse dieser Überprüfungen sind aufzuzeichnen.)
  • Beurteilung und Auswertung der Ergebnisse der Prüfungen nach Anhang NB und Mitteilung der Ergebnisse an das Bauunternehmen und dessen Bauleitung
  • Schulung des Baustellenfachpersonals.

 

(Hinweis: Gemäß den vorher geltenden Regelwerken wurden die beschriebenen Baustellen als "B2 Baustelle" benannt.)