Der allgemein anerkannte Stand der Technik, der sich in ständiger Weiterentwicklung befindet. Die Weiterentwicklungen müssen nihct immer schriftlich fixiert werden.
Mit dem Begriff werden alle Anleitungen für handwerkliche und industrielle Verfahrensweisen zur Herstellung, oder Verwendung von technischen Anlagen, Geräten, Maschinen, Bauwerken und dergleichen erfasst. Es handelt sich um Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind. Im Kreise der nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Technikern sind diese bekannt und aufgrund praktischer Erfahrung als technisch geeignet anerkannt. Ein großer Teil dieser Regelungen sind in den DIN-Normen niedergelegt. Aber auch die DVGW-Arbeitsblätter, oder Montageanleitungen der Hersteller, enthalten anerkannte Regeln der Technik.
Es gibt keine gesetzliche Definition der Begriffe "Allgemein anerkannter Stand der Technik" bzw. 2anerkannte Regeln der Technik". Die Begriffe haben jedoch insbesondere im privaten Baurecht eine weitreichende Bedeutung erlangt. Sowohl in Klauselsammlungen (wie z.B. der VOB/B), als auch direkt im Gesetzestext wird auf anerkannte Regeln der Technik Bezug genommen.