Baustellen Anmeldung von Baustellen

Überwachungspflichtige Arbeiten, wie z.B.

  • Herstellung, Verarbeitung und Nachbehandlung von Beton der Überwachungsklasse 2 und 3 (ÜK2 / ÜK3)
  • bestimmte Instandsetzungsmaßnahmen
  • Spritzbetonarbeiten
  • Verarbeitung von Trockenbeton in statisch relevaten Bauteilen usw.

müssen bei der zuständigen Überwachungsstelle vor Beginn der Ausführung der Arbeiten angemeldet werden. Hierzu steht üblicherweise die eigene Betonprüfstelle beratend zur Seite. Die von der Überwachungsstelle gegengezeichnete Anmeldung ist in die Baustellenakte auf zu nehmen.