Unabhängig von der Überwachungsklasse sind auf Baustellen Aufzeichnungen zu führen. Diese betreffen:
- die min. / max. Lufttemperatur oder Lufttemperatur zu verschiedenen Tageszeiten
- die Witterungsverhältnisse
- den Personaleinsatz
- die durchgeführten Arbeiten
- angelieferte Materialen
- Kontrollen durch Statiker, Bauaufsicht usw.
Sinnvollerweise werden diese Aufzeichnungen in Tagebuchform (Baustellentagebuch als Vordruck oder aus dem Internet) geführt. Bei meldepflichtigen Arbeiten (ÜK2 / ÜK3 / Spritzbeton und ähnlich) sind zusätzliche Aufzeichnungen erforderlich.