Baustellen Bauaufsichtliches Prüfzeugnis / Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

Dies ist ein Verwendbarkeitsnachweis für nicht geregelte Bauprodukte. Die Beurteilung erfolgt nach allgemein anerkannten Prüfverfahren. Die Erteilung des bauaufsichlichen Prüfzeugnis (abP) erfolgt ausschließlich durch das deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und durch deren, von den obersten Bauaufsichtbehörden der Länder anerkannten Prüfstellen. Aus der Bauregelliste A Teil 1-3 ergibt sich im Einzelnen, für welche Produkte eine abP erteilt werden kann.

Werden Produkte mit einer abP auf einer Baustelle verwandt, so müssen die Vorgaben des Prüfzeugnisses beachtet werden und das Prüfzeugnis auf der Baustelle vorliegen.