Baustellen Betonzusatzstoffe

Betonzusatzstoffe sind feine anorganische oder organische Stoffe, die im Beton verwendet werden, um Eigenschaften gezielt zu erreichen oder zu verbessern. Sie sind als Volumenbestandteile in der Stoffraumrechnung zu berücksichtigen.

DIN EN 206-1/DIN 1045-2 unterscheidet zwei Arten von anorganischen Zusatzstoffen:

Typ I: nahezu inaktive Zusatzstoffe wie Füller (Gesteinsmehle) nach DIN EN 12620 oder Pigmente nach DIN EN 12878,

Typ II: puzzolanische oder latenthydraulische Zusatzstoffe wie Trass nach DIN 51043, Flugasche nach DIN EN 450-1 oder Silikastaub nach DIN EN 13263-1. Hüttensandmehl nach DIN EN 15167-1 ist ein latenthydraulischer Zusatzstoff, für den die Eignung als Betonzusatzstoff Typ II als nachgewiesen gilt und der über die nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 zugelassen ist.

Zusatzstoffe des Typ II dürfen über den k-Wert angerechnet werden.

 

Für andere Zusatzstoffe kann der Eignungsnachweis für Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 z. B. mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung erfolgen.