Baustellen Bohrkerne -Prüfverfahren-

Maßgebende Prüfvorschrift:
DIN EN 12504-8:2009-07

Nass herausgebohrte Bohrkerne ( z.B. Betonbohrkerne ) werden visuell untersucht, auf die vorgegebene Länge geschnitten, vermessen gewogen und unter Druck bis zum Bruch belastet.

Entnahme der Bohrkerne:

  • Durch die Bohrkernentnahme darf die Tragfähigkeit des Bauteils nicht beeinträchtigt werden
  • Es dürfen keine in Druckrichtung verlaufenden Bewegungsstähle durchbohrt werden
  • Entnahmestelle kennzeichnen und vermerken
  • Rechtwinklig zu Bauteiloberfläche bohren
  • Nach dem Bohren schmalen Stahlkeil in Bohrspalte schlagen und Kern abbrechen
  • Mit Kernfangzange Kern aus Bohrloch ziehen und dauerhaft kennzeichnen

Untersuchung der Bohrkerne:

  • Visuell auf Unregelmäßigkeiten untersuchen
  • Lage und Maße der Bewehrung, sowie minimale und maximale Länge des Bohrkerns vor dem Sägen bestimmen
  • Durchmesser und Länge messen
  • Wiegen der Probenkörper (Rohdichte bestimmen)

Durchführung der Prüfung:

  • Feuchtzustand des Bohrkerns angeben
  • Überschüssiges Wasser abstreifen
  • Mit Druckprüfmaschine prüfen

Rohdichte ermitteln:

Sie ergibt sich in [kg/m³], aus 4 mal der Masse des Bohrkerns m (g), geteilt durch den Durchmesser des Bohrkerns d (mm) zum Quadrat mal der Länge des Bohrkerns l (mm), dies alles multipliziert man mit dem Faktor 106

Druckfestigkeit:

Die Druckfestigkeit ergibt sich in [N/mm²], aus der Bruchkraft F (N) mal 4, geteilt durch π mal dem Durchmesser des Bohrkerns d (mm) zum Quadrat.