Feinanteile der Gesteinskörnung wurden früher als abschlämmbare Bestandteile bezeichnet.

Verunreinnigte Gesteinskörnungen vermindern die Betonqualität. Dies war schon den Römern bekannt, deshalb beschreibt Vitruv in seinem 10 bändigern Werk der Baukunst ein Prüfverfahren. Auch heute ist der zulässige Anteil an abschlämmbaren Bestandteilen begrenzt um zum Beispiel Störungen der Erhärtung, Schwächung des Frostwiderstands und eine verringerte Haftung zwischen Gesteinskörnung und Zementstein und eine hiermit verbundene Druck- und Zugfestigkeitsminderung zu vermeiden.

Die Prüfung erfolgt durch den Auswaschversuch nach EN 933-1; die Beurteilung bei Gesteinskörnung für Beton nach DIN EN 12620, bei Gesteinskörnungen für Mörtel nach DIN EN 13139.