Sobald der Beton ausreichende Festigkeiten aufweist darf ausgeschalt werden, DIN EN 13670 und DIN 1045-3 enthalten aktuell keine Richtwerte für Ausschalfristen.

Die zum Zeitpunkt des ausschalen aktuelle Festigkeit kann über Erhärtungsprüfkörper oder über die gewichtete Reife mit dem Reifecomputer ermittelt werden.