Die Bauregellisten werden durch das DIBt (Deutsches Institut fü Bautechnik) geführt und jährlich fortgeschrieben. Sie bestehen aus den Listen A Teil 1-3; B Teil 1+2 und C.

Bauprodukte, die in Deutschland eingesetzt werden, müssen die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung erfüllen.  Die Liste wird im Auftrag der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin geführt und in regelmäßigen Abständen veröffentlicht.

Das deutsche Innstiittut für Bautechnik ist das einzige Institut, welches als deutsche Zulassungsstelle für Bauprodukte und Bauarten akkreditiert ist. Entsprechende Listen werden in den Mitteilungen des DIBt veröffentlicht.

Außerdem gibt es für einzelne Produkte und Bauarten allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) und allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ).