Sonstige Aufzeichnungen während der Bauausführung

Unabhängig von der Überwachungsklasse sind auf Baustellen Aufzeichnungen zu führen. Diese betreffen:

  • die min. / max. Lufttemperatur oder Lufttemperatur zu verschiedenen Tageszeiten
  • die Witterungsverhältnisse
  • den Personaleinsatz
  • die durchgeführten Arbeiten
  • angelieferte Materialen
  • Kontrollen durch Statiker, Bauaufsicht usw.

Sinnvollerweise werden diese Aufzeichnungen in Tagebuchform (Baustellentagebuch als Vordruck oder aus dem Internet) geführt. Bei meldepflichtigen Arbeiten (ÜK2 / ÜK3 / Spritzbeton und ähnlich) sind zusätzliche Aufzeichnungen erforderlich.