Sonstige Betonzusatzmittel

Höchstdosierung:

Die Gesamtmenge an Betonzusatzmitteln darf die vom Hersteller empfohlene Höchstmenge von 50g/kg Zementgehalt nur überschreiten, wenn der Einfluß einer höheren Dosierung auf die Leistungsfähigkeit und Dauerhaftigkeit des Betons nachgewiesen wurde.

Bei Verwendung von mehreren Betonzusatzmitteln beträgt die Höchstmenge 60g/kg Zement, bei hochfestem Beton erhöht sich die Höchstmenge auf 70g/kg Zement und bei mehreren Betonzusatzmitteln auf 80g/kg Zement.

Mindestdosierung

Die Zugabe von weniger als 2g/kg Zement ist nur erlaubt, wenn das Betonzusatzmittel in einem Teil des Zugabewassers aufgelöst ist.

vorgeschriebene Verwendung

Beton der Konnsistenzklasse ≥F4; ≥S4+V4 müßen unter Verwendung von Flließmittel hergestellt werden.

Anrechnung auf den Wassergehalt + Wasser / Zement-Wert

Beträgt die Gesamtmenge flüssiger Zusatzmittel mehr als 3 l/m³ Beton, muß der im Betonzusatzmittel enthaltene Wasseranteil bei der Berechnung des Wasserzementwertes berücksichtigt werden (zumindest vor und während der Herstellung)