Gemäß den Vorgaben der Regelwerke z.B. DIN 1045 gelten folgende Grenzwerte für den Chloridgehalt im erhärteten Beton, welche auf Basis des kritischen korrosionsauslösenden Chloridgehalt sich als sinnvoll herauskristallisiert haben:

Spannbeton

0,2% Chloride bezogen auf den Zementgehalt

Stahlbeton / bewehrter Beton

0,4% Chloride bezogen auf den Zementgehalt

unbewehrter Beton

1,0% Chloride bezogen auf den Zementgehalt

Außerdem gibt es Vorgaben für den maximalen zulässigen Chloridgehalt der Ausgangsstoffe.