Gemäß den Vorgaben der Regelwerke z.B. DIN 1045 gelten folgende Grenzwerte für den Chloridgehalt im erhärteten Beton, welche auf Basis des kritischen korrosionsauslösenden Chloridgehalt sich als sinnvoll herauskristallisiert haben:
Spannbeton
0,2% Chloride bezogen auf den Zementgehalt
Stahlbeton / bewehrter Beton
0,4% Chloride bezogen auf den Zementgehalt
unbewehrter Beton
1,0% Chloride bezogen auf den Zementgehalt
Außerdem gibt es Vorgaben für den maximalen zulässigen Chloridgehalt der Ausgangsstoffe.