Sonstige Regelanforderung

Der Begriff Regelanforderung stammt aus der Norm für Betonzuschlag DIN 4226 und wurde in die Norm für Gesteinkörnungen übernommen.

Ursprünglich sollten mit der Einführung der Begriffe:

  • erhöhte Anforderungen
  • Regelanforderungen
  • verminderte Anforderungen

Ressourcen geschont werden und auch Zuschläge, welche bisher für Betonzwecke ungeeignet erschienen, genutzt werden.

Regelanforderungen wurden festgelegt für:

  • Feinteile
  • Kornform
  • Frostwiderstand
  • Frost- Tausalzwiderstand (jetzt Frost-Tau-Widerstand)
  • Chloridgehalt
  • leichtgewichtige organische Verunreinigungen

Mit der Neufassung der Gesteinskörnungsnorm wurden diese ergänzt durch verbindliche Anforderungen an:

  • Über- und Unterkorn
  • Muschelschalengehalt
  • säurelösliches Sulfat
  • Gesamtschwefelgehalt
  • Alkaliempfindlichkeitsklasse (Herstellerangabe)

Nur für besondere Anwendungsfälle sind erhöhte Anforderungen festgelegt, wie z.B. MS25 für die Expositionsklasse XF2 und M18 für die Expositionsklasse XF4.