Der Begriff Regelanforderung stammt aus der Norm für Betonzuschlag DIN 4226 und wurde in die Norm für Gesteinkörnungen übernommen.
Ursprünglich sollten mit der Einführung der Begriffe:
- erhöhte Anforderungen
- Regelanforderungen
- verminderte Anforderungen
Ressourcen geschont werden und auch Zuschläge, welche bisher für Betonzwecke ungeeignet erschienen, genutzt werden.
Regelanforderungen wurden festgelegt für:
- Feinteile
- Kornform
- Frostwiderstand
- Frost- Tausalzwiderstand (jetzt Frost-Tau-Widerstand)
- Chloridgehalt
- leichtgewichtige organische Verunreinigungen
Mit der Neufassung der Gesteinskörnungsnorm wurden diese ergänzt durch verbindliche Anforderungen an:
- Über- und Unterkorn
- Muschelschalengehalt
- säurelösliches Sulfat
- Gesamtschwefelgehalt
- Alkaliempfindlichkeitsklasse (Herstellerangabe)
Nur für besondere Anwendungsfälle sind erhöhte Anforderungen festgelegt, wie z.B. MS25 für die Expositionsklasse XF2 und M18 für die Expositionsklasse XF4.