Sonstige Riss Prüfungen

Prüfungen an Rissen kann man in zerstörende, zerstörungsarme und zerstörungsfreie Prüfverfahren einteilen.

Zerstörende Prüfverfahren können z.B. Probenahme mittels Kernbohrgerät sein. An den entnommenen Bohrkernen kann der mögliche Rissverlauf, die Rissbreite und - tiefe und der Zustand der Rissflanke zuverlässig beurteilt werden. Im Baustofflabor können weitere Werte wie Druck- und Biegefestigkeit ermittelt werden. Außerdem kann man die Lage, die Überdeckung und den Zustand der Bewehrung beurteilen, wenn die Bohrung durch einen Bewehrungsstab geführt wurde.

Zerstörungsarme Verfahren wie z.B. das Anbringen von Gipsmarken mit Datum und Strichmarkierung, oder Rissmonitoren zur Beurteilung von Rissbewegungen, sowie Hilfsmittel wie Messchieber und evtl. Aufweiten des Risses können weitere Erkenntnisse zur Feststellung möglicher Rissursachen liefern.

Zerstörungsfreie Prüfverfahren können z.B. die Druckfestigkeitsprüfung von Beton sein, ohne dessen Gefüge zu zerstören. Festigkeitsprüfungen dieser Art werden meist mit einem Rückprallhammer, dem sogenannten Schmidt-Hammer, am erhärteten Beton vorgenommen. Zu der Beurteilung von Rissen können Verteilung und Verlauf der Risse dokumentiert werden. (Risskataster, Rissbreitenmessung mit dem Vergleichsmessstab für Rissbreiten, Messlupe). Wesentlich sind weiterhin die Ermittlung des Rissalters im Vergleich der Rissflanken mit Verschmutzungen, oder biologischem Bewuchs und besonders zeitliche Veränderung der Rissbreite.