Maßgebende Prüfvorschrift:
DIN EN 12504-8:2009-07
Nass herausgebohrte Bohrkerne ( z.B. Betonbohrkerne ) werden visuell untersucht, auf die vorgegebene Länge geschnitten, vermessen gewogen und unter Druck bis zum Bruch belastet.
Entnahme der Bohrkerne:
- Durch die Bohrkernentnahme darf die Tragfähigkeit des Bauteils nicht beeinträchtigt werden
- Es dürfen keine in Druckrichtung verlaufenden Bewegungsstähle durchbohrt werden
- Entnahmestelle kennzeichnen und vermerken
- Rechtwinklig zu Bauteiloberfläche bohren
- Nach dem Bohren schmalen Stahlkeil in Bohrspalte schlagen und Kern abbrechen
- Mit Kernfangzange Kern aus Bohrloch ziehen und dauerhaft kennzeichnen
Untersuchung der Bohrkerne:
- Visuell auf Unregelmäßigkeiten untersuchen
- Lage und Maße der Bewehrung, sowie minimale und maximale Länge des Bohrkerns vor dem Sägen bestimmen
- Durchmesser und Länge messen
- Wiegen der Probenkörper (Rohdichte bestimmen)
Durchführung der Prüfung:
- Feuchtzustand des Bohrkerns angeben
- Überschüssiges Wasser abstreifen
- Mit Druckprüfmaschine prüfen
Rohdichte ermitteln:
Sie ergibt sich in [kg/m³], aus 4 mal der Masse des Bohrkerns m (g), geteilt durch den Durchmesser des Bohrkerns d (mm) zum Quadrat mal der Länge des Bohrkerns l (mm), dies alles multipliziert man mit dem Faktor 106
Druckfestigkeit:
Die Druckfestigkeit ergibt sich in [N/mm²], aus der Bruchkraft F (N) mal 4, geteilt durch π mal dem Durchmesser des Bohrkerns d (mm) zum Quadrat.