Die förmliche Abnahme sollte die Regel bei allen Bauvorhaben sein. Sie hat stattzufinden wenn der Bauherr, oder der Bauunternehmer es verlangen. Zur Abnahme können beide Seiten einen Sachverständigen hinzunehmen. Das kann auf der Seite des Bauherrn ein Architekt, Bauleiter, oder unabhängiger Sachverständiger sein. Ob die Bauleistungen ohne Mängel erbracht wurden kann in den meisten Fällen nur ein Experte beurteilen. Das Ergebnis der Abnahme ist schriftlich in einem Abnahmeprotokoll einzutragen. Das Protokoll sollte gemeinschaftlich angefertigt werden, da es in der Regel vom Architekten des Bauherrn erstellt wird, es sollte aber auch die Einwendungen des Bauunternehmers enthalten. Jeder Vertragspartner erhält anschließend eine Ausfertigung des Protokolls.