Werksüberwachung Gleichwertige Betonleistungsfähigkeit

Das Prinzip der gleichwertigen Betonleistungsfähigkeit ist in EN 206-1:2000 enthalten: Es erlaubt Abweichungen von den Anforderungen an den Mindestzementgehalt und an den höchstzulässigen Wasserzementwert, wenn eine Kombination eines festgelegten Zusatzstoffes und eines festgelegten Zements verwendet wird, deren Herstellwerk und Eigenschaften klar ausgewiesen und belegt sind (EN 206-1:2000, Absatz 5.2.5.3). Das verwendete Zement-Zusatzstoff-Gemisch muss innerhalb der Grenzen für die Zusammensetzung von Zementen nach EN 197-1 liegen.