Zur Qualitätsüberwachung von Beton in einem Herstellwerk gehören:
- Konformitätskontrolle (Eigenüberwachung / WPK)
- Überwachung der Produktionskontrolle durch eine anerkannte Überwachungsstelle (Fremdüberwachung)
- Zertifizierung der Konformität durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle.
Im Rahmen der Konformitätskontrolle wird geprüft, ob der Beton den festgelegten Anforderungen nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 entspricht. Die Konformitätskontrolle ist Teil der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)
Die Konformitätskontrolle unterscheidet zwischen Beton nach Eigenschaften, Beton nach Zusammensetzung bzw. Standardbeton. Je nach Betonart sind unterschiedliche Konformitätsnachweise zu führen.
Für Beton nach Eigenschaften ist die Konformitätskontrolle vom Betonhersteller durchzuführen.
Für Beton nach Zusammensetzung wird gemäß DIN EN 13670/DIN 1045-3 der Konformitätsnachweis vom Verwender des Betons geführt; der Hersteller weist lediglich die Zusammensetzung des Betons nach.
Die Konformität wird anhand von festgelegten Konformitätskriterien beurteilt. Nichtkonformität kann zu weiteren Maßnahmen im Herstellwerk oder auf den belieferten Baustellen zu führen.
Der Konformitätsnachweis kann für folgende Eigenschaften geführt werden:
- Druckfestigkeit
- Spaltzugfestigkeit
- Rohdichte von Schwerbeton und Leichtbeton
- Wasserzementwert
- Zementgehalt
- Luftgehalt von LP-Beton
- Konsistenz
Die Konformitätskontrolle erfolgt nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2